Wer von Euch zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und seine Steuererklärung für 2018 nicht bis Ende Juli 2019 beim Finanzamt eingereicht hat, der bekommt von seinem Finanzamt als erstes eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung. Wenn Ihr dann noch immer keine Steuererklärung abgebt erhaltet Ihr einen geschätzten Steuerbescheid.
Aktuell versenden die Finanzämter diese geschätzten Steuerbescheide.
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