Für die Bearbeitung in Steuerangelegenheiten nach Befugnis laut § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz für die Mitglieder des Lohnsteuerhilfeverein 1000 Hände e.V. gilt die folgende Beitragsordnung:
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Hier kannst Du dir die aktuelle Beitragsordnung vom 28.04.2014 als PDF Dokument auf deinen Computer herunterladen -> 2014 Beitragsordnung 1000 Hände e.V.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 9,- € inkl. aktuell gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer (USt.).
Jahresbeitrag
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen zusammensetzt.
Dies sind unter anderem:
- Bruttoarbeitslohn/-löhne,
- sonstige Einnahmen wie z. B. Renten, Versorgungsbezüge, dauernde Lasten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen,
- Lohnersatzleistungen und dergleichen, steuerfreie Einnahmen, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung,
- Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften,
- Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z. B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften).
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter 1. bis 5. genannten Einnahmen zusammengerechnet.
Beitrags-stufe | Jahres-einkommen Brutto bis zu | Mitgliedsbeitrag | USt. 19% | |
Netto | Brutto | |||
1 | 8.000 | 25,21 | 30,00 | 4,79 |
2 | 15.000 | 42,02 | 50,00 | 7,98 |
3 | 25.000 | 63,03 | 75,00 | 11,97 |
4 | 37.500 | 79,83 | 95,00 | 15,17 |
5 | 50.000 | 96,64 | 115,00 | 18,36 |
6 | 62.500 | 113,45 | 135,00 | 21,55 |
7 | 75.000 | 130,25 | 155,00 | 24,75 |
8 | 97.500 | 155,46 | 185,00 | 29,54 |
9 | 122.500 | 180,67 | 215,00 | 34,33 |
10 | 147.500 | 205,88 | 245,00 | 39,12 |
11 | 172.500 | 231,09 | 275,00 | 43,91 |
12 | >172.500 | 247,90 | 295,00 | 47,10 |
Der Beitrag für Fördermitglieder entspricht der ersten Stufe der Beitragsordnung und kann auf verlangen des Fördermitgliedes auch mit einer Höheren Stufe angesetzt werden.
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Dein 1000 Hände e.V. Team
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