Du hast für 2018 einen geschätzten Steuerbescheid bekommen?
Wer von Euch zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und seine Steuererklärung für 2018 nicht bis Ende Juli 2019 beim Finanzamt eingereicht hat, der bekommt von seinem Finanzamt als erstes eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung. Wenn Ihr dann noch immer keine Steuererklärung abgebt erhaltet Ihr einen geschätzten Steuerbescheid.
Aktuell versenden die Finanzämter diese geschätzten Steuerbescheide.
Solltest Du zu denen gehören, die nun vom Finanzamt solch einen geschätzten Steuerbescheid bekommen haben, solltest Du umgehend aktiv werden, da die Finanzämter nach Aktenlage schätzen und nicht wissen was Du alles Absetzen kannst.
Du hast dazu eine Widerspruchsfrist von vier Wochen ab erhalt des Steuerbescheid. Du solltest also nicht weiter Zeit verschwenden. Denn, das Finanzamt erhebt einen Verspätungszuschlag von 25 Euro je Monat, der verspätet abgegeben wurde.
Das wären mit dem geschätzten Steuerbescheid vier Monate zu spät abgegeben und macht 100 Euro Verspätungszuschlag. Den Verspätungszuschlag erhältst Du nicht vom Finanzamt erstattet, der geht voll zu deinen Lasten.
Du solltest dich also generell schneller um deine Steuererklärung kümmern!
Oder, Du lässt deine Steuererklärung von jemanden machen, der sich kümmert!
Wir machen sowas zum Beispiel für Dich als Lohnsteuerhilfeverein. Als Mitglied bei uns kümmern wir uns um deine Steuererklärung.
Dein 1000 Hände e.V. – Team
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