Steuer ID und Kindergeld
Wir hatten Euch in den letzten Tagen schon einen Artikel von Focus Online auf unserer Facebook Seite ans Herz gelegt. Darin ging es um das Kindergeld und das dieses ab Januar 2016 nicht mehr ausgezahlt werden soll, wenn die Steueridentifikationsnummer (Steuer ID) des Kindes bzw. der Kinder der Familienkasse nicht vorliegt(en).
Mittlerweile gibt es dazu auch Informationen vom Bundeszentralamt für Steuern.
Das WICHTIGE dabei ist, dass die Zahlung des Kindergeld wegen einer fehlenden Steuer ID des oder der eigenen Kinder ab Januar 2016 nicht eingestellt wird. Es ist dazu ausreichend, wenn die Steuer ID im laufe des Jahres 2016 nachgereicht wird.
Sollte einem die Steuer ID seines oder seiner Kinder nicht bekannt sein oder das Mitteilungsschreiben des Finanzamt nicht mehr vorliegen, kann über den folgenden Link die Steuer ID beim Bundeszentralamt für Steuern noch einmal online angefragt werden. Auch das BZSt. weist noch mal über dem Eingabeformular darauf hin, dass die Kindergeldzahlungen nicht eingestellt werden.
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Euer 1000 Hände e.V. Team
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